Bundesgericht

Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Das bundesrätliche Verbot geheimer Videoüberwachung am Arbeitplatz (Art. 3 ArGV) gilt nicht absolut. Laut Bundesgericht bezweckt das Verbot den Schutz der Gesundheit der Angestellten. Nicht jede Überwachung gefährde indessen automatisch die Gesundheit des Personals. Eine gezie...