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Plädoyer 1/10
03.02.2010
Letzte Aktualisierung:
07.10.2013
07.10.2013
Bundesgericht
Videoüberwachung am Arbeitsplatz
Das bundesrätliche Verbot geheimer Videoüberwachung am Arbeitplatz (Art. 3 ArGV) gilt nicht absolut. Laut Bundesgericht bezweckt das Verbot den Schutz der Gesundheit der Angestellten. Nicht jede Überwachung gefährde indessen automatisch die Gesundheit des Personals. Eine gezie...
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