Fussgängerin droht ­Ausweisentzug

Bestehen Zweifel an der Fahreignung einer Person, ist eine verkehrsmedizinische Abklärung anzuordnen. Dies ist unter anderem der Fall bei Fahren in angetrun­kenem Zustand mit einer Blut­alkoholkonzentration von 1,6 Gewichtspromille oder mehr. Die Anordnung einer Untersuchung setzt nicht zwingend voraus, dass der Fahrzeugführer tatsächlich unter dem Einfluss von Alkohol gefahren ist. Sofern stichhaltig...