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Plädoyer 02/2016
29.03.2016
Bund haftet nach Sturz einer Motorradfahrerin
Ein Verkehrsteilnehmer darf von einer guten und sicheren Strasse ausgehen und muss nicht damit rechnen, dass die Autobahn im Bereich einer Baustelle sehr rutschig – fast wie Schmierseife – ist. Warnt an dieser heiklen Stelle kein Signal «Schleudergefahr» vor dem Hindernis, haftet die Eidgenossenschaft als Eigentümerin der Autobahn aus Werkhaftung.
Bundesgericht 4A_479/2015 vom ...
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