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Plädoyer 01/2020
03.02.2020
Radio- und TV-Verordnung verfassungswidrig
Die in der Radio- und Fernsehverordnung vorgesehene Zahl von nur sechs Tarifstufen für die Festlegung der geräteunabhängigen Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen erweist sich als verfassungswidrig. Zwar räumt das Bundesverwaltungsgericht ein, dass eine gewisse Schematisierung der Erhebung unumgänglich ist. Die Regelung führt jedoch dazu, dass ein Unternehmen mit 5,7 Millionen Franken...
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