Radio- und TV-Verordnung verfassungswidrig

Die in der Radio- und Fernsehverordnung vorgesehene Zahl von nur sechs Tarifstufen für die Festlegung der geräteunabhängigen Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen erweist sich als verfassungswidrig. Zwar räumt das Bundesverwaltungsgericht ein, dass eine gewisse Schematisierung der Erhebung unumgänglich ist. Die Regelung führt jedoch dazu, dass ein Unternehmen mit 5,7 Millionen Franken...