Kein Quellenschutz für Dealer-Bericht

Eine Basler Journalistin kann sich für den von ihr porträtierten Cannabis-Dealer nicht auf Quellenschutz berufen. Die Betroffene hatte 2012 in der  Basler Zeitung einen Artikel über «Roland» geschrieben, der mit Gras und Haschisch handelt und damit pro Jahr 12 000 Franken verdient. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt eröffnete ein Verfahren gegen unbekannt wegen qualifizierte Betäubu...