Biss auf Kirschstein war ein Unfall

Der Biss auf einen Kirschstein, der in einer hausgemachten Konfitüre war, gilt rechtlich als Unfall. Der von einer Waadtländerin erlittene Zahnschaden muss deshalb von ihrer Unfallversicherung übernommen werden. Diese hatte sich erfolglos auf den Standpunkt gestellt, dass bei selbst gemachter Konfitüre, bei der die Entkernung manuell oder mechanisch vorgenommen werde, mit Resten von Steinen gerechnet werden m&uuml...