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Plädoyer 03/2015
25.05.2015
Raser muss neun Monate hinter Gitter
Wer ausserorts 175 km/h statt 80 km/h fährt, gilt als Raser. Weil der Lenker zwischen 2006 und 2010 fünf Mal wegen Verkehrsdelikten – darunter Fahren in fahrunfähigem Zustand, Fahren trotz Führerscheinentzugs – verurteilt worden war, bestätigte das Bundesgericht eine 18-monatige teilbedingte Freiheitsstrafe, davon 9 Monate mit bedingtem Vollzug.
Bundesgericht 6B_1095/2014 vom 24.3.20...
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