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Plädoyer 01/2015
02.02.2015
Vorverurteilung muss nachgewiesen werden
Wird ein Tatverdächtiger in der Medienberichterstattung vorverurteilt, kann dies – je nach Schwere der Rechtsverletzung – zu einer Reduzierung des Strafmasses führen. Dabei hat der Beschuldigte darzutun, dass die Berichterstattung ihn vorverurteilt hat. Ein früherer Direktor einer in der Schweiz niedergelassenen Bank, der sich über mehrere Jahre in der Ausübung seiner exponierten Funk...
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