Anwalt haftet wegen mangelnder Substanziierung

Das St. Galler Kantonsgericht hat einen Anwalt zu Recht wegen Pflichtverletzung im Rahmen der Prozessführung zu Schadenersatz von fast 393 000 Franken plus Zins verurteilt. Ein Landwirt hatte im Mai 2010 nach längeren Vertragsverhandlungen bei einem Unternehmen eine selbstfahrende Erntemaschine bestellt. Sie wurde nicht geliefert, worauf der Landwirt einen Anwalt beauftragte. Dieser klagte darauf...