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Plädoyer 5/09
07.10.2009
Bundesgericht
Keine Waffen für Verkehrssünder
Strassenverkehrsdelikte können die Beschlagnahmung von Waffen bei der betroffenen Person rechtfertigen (Hinderungsgrund gemäss Art. 8 Abs. 2 lit. d zweite Variante Waffengesetz, WG). Der Beschwerdeführer hatte zwei Strafregistereinträge unter anderem wegen FiaZ. Mit Hinblick auf die besondere Gefährlichkeit der vom WG erfassten Gegenstände erscheint es laut B...
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