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Plädoyer 2/08
03.04.2008
Keine Lohnfortzahlung für Polizei-Dolmetscher
Ein Dolmetscher der Zürcher Kantonspolizei (Jahresverdienst im Stundenlohn zwischen 173000 und 290000 Franken) hat während seiner krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Lohnfortzahlungen. Nach Ansicht einer Mehrheit von drei zu zwei Richtern der I. Öffentlich-rechtlichen Abteilung liegt ein Auftrags- und nicht ein Arbeitsverhältnis vor. Massgebend für diese Einsch&...
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