Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Betreibers von drei Kontaktbars in Bern und Solothurn wegen Menschenhandels (Art. 182 StGB) zu vier Jahren Zuchthaus bestätigt. In den Etablissements hatten sich Frauen prostituiert, die er in Lettland und Tschechien hatte anwerben lassen. Die Lausanner Richter bestätigen ihre Rechtsprechung, wonach nicht von einer Einwilligung der Betroffenen ausgegangen werden kann, da sie sich lediglich aus ihrer wirtschaftlichen Notlage und damit nicht aus eigenem freien Wille heraus prostituiert haben.
(6B_277/2007 vom 8. Januar 2008)
Unterstützungspflicht der Grosseltern beschränkt
Grosseltern können zur Verwandtenunterstützung (Art. 328/329 ZGB) von Enkelkindern nur herangezogen werden, wenn sie finanziell überdurchschnittlich gut gestellt sind. Das Bundesgericht nennt in diesem Zusammenhang ein Einkommen von deutlich über 10000 Franken. Die Lausanner Richter erinnern daran, dass die Regelung der Verwandtenunterstützung auf das Jahr 2000 revidiert und die Pflicht beschränkt wurde. Betont wird weiter, dass der Anspruch auf Bildung einer Altersvorsorge der Unterstützungspflicht vorgeht.
(5C.186/2006 vom 21. November 2007)
Obericht muss Entlassungsgesuch beurteilenDas Zürcher Obergericht und nicht das Amt für Justizvollzug muss über das Entlassungsgesuch von René Osterwalder befinden. Das Bundesgericht hat die Auffassung der Zürcher Justizdirektion bestätigt, dass unter dem revidierten allgemeinen Teil des Strafrechts der Vollzug der Strafe der Verwahrung vorgeht und damit der Strafrichter das Entlassungsgesuch zu beurteilen hat.
(Öffentliche Beratung vom 26. Februar 2008 im Verfahren 6B_326/2007; schriftliche Begründung ausstehend)
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Bundesverwaltungsgericht
Erfolgloser Kampf für saubere Luft
Sechs von Greenpeace unterstützte Privatpersonen können sich für ihre Forderung nach sauberer Luft nicht auf Art. 8 EMRK berufen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ihre Beschwerde abgewiesen. Sie hatten von der Eidgenossenschaft verschiedene Massnahmen (Partikelfilter-Pflicht, CO2-Abgabe, Temporeduktionen u.a.) zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte für Ozon, Feinstaub und Stickoxide gefordert. Laut dem Urteil können Staaten unter Umständen durchaus verpflichtet sein, Umweltschutz-Massnahmen zum Schutz von Personen zu ergreifen, allerdings nur bei schweren staatlichen Vollzugsdefiziten. Zudem müssten die Betroffenen den Nachweis erbringen, dass sie gesundheitlich beeinträchtigt seien und dies direkt auf die Schadstoffe und die fehlenden staatlichen Massnahmen zurückzuführen sei. Dieser Nachweis sei hier nicht erbracht worden. Die Beschwerdeführer haben den Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen.
(A-2723/2007 vom 30. Januar 2008)
Handelsregisterdaten weiterhin auf moneyhouse.chAuf der Website
www.moneyhouse.ch dürfen auch in Zukunft alle aktuellen und veralteten Handelsregisterdaten zeitlich unbeschränkt veröffentlicht werden. Der Eidgenössische Datenschutzbeautragte hatte eine Dreijahresgrenze für nicht mehr aktuelle Einträge gefordert. Zudem müsse die Betreiberfirma auf das Begehren von Personen oder Firmen alle sie betreffenden Daten entfernen, auch die aktuellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage des Datenschutzbeauftragten abgewiesen. Laut dem Urteil liegt die zeitlich unbeschränkte Weiterverbreitung auch nicht mehr aktueller Daten innerhalb des gesetzlichen Zwecks. Eine Persönlichkeitsverletzung im Sinne des Datenschutzgesetzes liegt nicht vor. Die Möglichkeit eines Löschungsbegehrens auch für aktuelle Daten würde zu Intransparenz führen und den Zweck der informationellen Erleichterung des Geschäftsverkehrs unterlaufen.
(A-4086/2007 vom 26. Februar 2008, Rechtskraft steht nicht fest)
(PJ)