Gerichte des Bundes aktuell

Anwaltskritik im Internet ­keine Nötigung

Eine Frau hatte auf einer Internetseite eine Rezension zu einer Luzerner Anwaltskanzlei verfasst: «Minus fünf Sterne. Sehr inkompetentes Verhalten vom Chef persönlich. Hat Appellationstermin verpasst und gibt die Schuld an Kunden zurück.» Später teilte die Kundin mit, dass sie bei einer Rückzahlung des Honora...