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Plädoyer 5/08
06.10.2008
Bundesgericht
Für gesunde Ernährung gibt es keinen Steuerabzug
Die Auslagen für eine ärztlich verordnete mediterrane Diät mitwenig Cholesterin können nicht als krankheitsspezifische Mehrkosten von den Steuern abgezogen werden. Laut dem Entscheid der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung unterscheidet sich die mediterrane Diät mit fettarmer Kost und viel Gemüse so...
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