Bundesgericht

Sozialversicherer dürfen Privatermittler einsetzen

Sozialversicherer dürfen mutmassliche Simulanten durch Privatdetektive überwachen lassen. Deren Berichte sind als Beweismittel verwertbar. Gemäss dem Sitzungsentscheid der I. Sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgericht besteht für den Einsatz von Privatermittlern durch die Unfallversicherung (...