Verfahren gegen ­Krankenkasse ist kostenlos

Im Streit mit seiner Krankenkasse um eine Kostenbeteiligung bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung verpflichtete das Verwaltungsgericht des Kantons Zug den Versicherten, einen Kostenvorschuss von 400 Franken zu bezahlen, ansonsten das Verfahren abgeschrieben werde. Das Gericht begründete dies damit, dass es nicht um die Bewilligung oder die Verweigerung von Versicherungsleistungen gehe, weshalb nach Art...