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Plädoyer 6/07
05.12.2007
Bundesgericht
Kein Zulassungsstopp für angestellte Ärzte
Angestellte Ärzte sind vom Zulassungsstopp ausgenommen. Die kantonale Zulassung, um auf Kosten der Krankengrundversicherung tätig sein zu dürfen, ist nur für selbständig tätige Ärzte erforderlich. Als Leistungserbringer im Sinne des KVG gilt laut dem Sitzungsentscheid der I. sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts die Organ...
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