Bundesgericht



Kein Zulassungsstopp für angestellte Ärzte

Angestellte Ärzte sind vom Zulassungsstopp ausgenommen. Die kantonale Zulassung, um auf Kosten der Krankengrundversicherung tätig sein zu dürfen, ist nur für selbständig tätige Ärzte erforderlich. Als Leistungserbringer im Sinne des KVG gilt laut dem Sitzungsentscheid der I. sozialrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts die Organ...