Verkehrsbetriebe haften nicht für Unfall mit Velofahrer

Ein ortskundiger Radfahrer fuhr mit seinem Velo verbotenerweise auf dem Trottoir einer Einbahnstrasse und wollte eine Querstrasse überqueren. Als er ein vortrittsberechtigtes Tram wahrnahm, bremste er brüsk ab, um eine Kollision zu verhindern. Dabei verlor er das Gleichgewicht, stürzte und wurde vom Tram einige Meter mitgeschleift. Dabei wurde er schwer verletzt. Seine Unfallversicherung &uu...