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Plädoyer 06/2022
05.12.2022
Französische Eingabe zulässig
Die Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich strich einem französischen Staatsbürger wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit die Arbeitslosengelder. Dieser reichte eine in französischer Sprache verfasste Einsprache ein. Die Arbeitslosenkasse forderte den Franzosen auf, das Rechtsmittel auf Deutsch – der Amtssprache in Zürich – einzureichen, ansonsten auf die Beschwerde nicht e...
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