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Plädoyer 01/2023
06.02.2023
Familiennachzug: Kürzere Wartefrist möglich
Vorläufig aufgenommene Personen müssen gemäss Artikel 85 des Ausländer- und Integrationsgesetzes drei Jahre warten, bis sie einen Antrag auf Nachzug von Familienangehörigen stellen können. Die Migrationsbehörden wendeten diese dreijährige Wartefrist bis anhin strikt an. Zwei eritreische Staatsangehörige – eine Mutter und ihr Sohn – beantragten wenige Monate...
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