Generalunternehmer muss detailliert Rechnung stellen

Ein Generalunternehmer muss auf seinen Rechnungen nachweisen, welche konkreten Leistungen erbracht wurden und dass der geltend gemachte Aufwand nötig und angemessen war. Das gilt auch beim System der offenen Abrechnung mit Vereinbarung eines Kostenziels. Das Bundesgericht bestätigt ein entsprechendes Urteil des Zürcher Handelsgerichts, das eine Restwerklohnforderung des Generalunternehmers von 3,9 M...