Willkürliche Kostenauflage an Flüchtlingsvertreterinnen  

Eine Zuger Haftrichterin verfiel in Willkür, als sie zwei Rechtsvertreterinnen eines Ausschaffungshäftlings im Fall eines abgelehnten Haftentlassungsgesuchs die Gerichtskosten von 2000 Franken persönlich auferlegte. Das Bundesgericht hebt die Verfügung im Kostenpunkt auf. Die Haftrichterin am Verwaltungsgericht warf den Rechtsvertreterinnen sowie dem Verein, für den sie...