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Plädoyer 04/2025
07.07.2025
Vermieter muss Anstieg der Unterhaltskosten belegen
Fordert ein Vermieter pauschal 0,5 Prozent mehr Miete wegen gestiegener Unterhaltskosten, muss er die Steigerung gemäss Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen auf Verlangen des Mieters zahlenmässig begründen. Eine pauschale Beurteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich, «sofern dieses Vorgehen nicht zu einer ü...
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