Vermieter muss Anstieg der Unterhaltskosten belegen

Fordert ein Vermieter pauschal 0,5 Prozent mehr Miete wegen gestiegener Unterhaltskosten, muss er die Steigerung gemäss Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen auf Verlangen des Mieters zahlen­mässig begründen. Eine pauschale Beurteilung ist nur in Ausnahmefällen möglich, «sofern dieses Vorgehen nicht zu einer ü...