Wohnungskündigung nach ­untragbarem Verhalten

Eine Gewerkschaft als Vermieterin hat der Mieterin einer 3½-Zimmer-Wohnung zu Recht die Wohnung gemäss Art. 257f Abs. 3 OR (andauernde Pflichtverletzung nach schriftlicher Mahnung) gekündigt. Die Mieterin hatte ihre Pflicht zu Sorgfalt und Rücksichtnahme durch übermässige Kon­trollen und aggressives Vorgehen gegenüber den andern Mietern verletzt. So hatte sie die Durchset...