Filmen einer Verhaftung ohne Behinderung der Polizei ist zulässig

Drei Zürcher Kantonspolizisten befahlen einer Frau, das Filmen einer Verhaftung zu unterlassen, weil dies «verboten» sei. Ein Polizist ging auf sie zu, deckte die Handykamera mit der Hand ab und drohte der Frau eine Festnahme an, wenn sie das Handy nicht weglege. Ihr Handeln war aber zulässig, weil sie aus Distanz, ohne Fokus auf einzelne Polizeiangehörige und ohne Behi...