Haft nur bei unmittelbarer Ausführungsgefahr

Eine rein hypothetische Möglichkeit, dass ein Beschuldigter in Freiheit ein schweres Delikt verübt, reicht nicht aus, um ihn wegen Ausführungsgefahr in Untersuchungshaft zu behalten. Das Bundesgericht ordnet deshalb die umgehende Haftentlassung eines St. Galler Bauern an.

Der Mann stiess nach einer Hofkontrolle Todesdrohungen gegen eine Angestellte des Veterinäramts aus und sagte, er w...