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Plädoyer 03/2026
26.05.2026
Vermögenseinzug: Antrag im Berufungsverfahren genügt
Ein Antrag auf Verwendung eingezogener Vermögenswerte, Ersatzforderungen, Geldstrafen oder Bussen zugunsten des Geschädigten gemäss Artikel 73 StGB kann auch noch im Berufungsverfahren gestellt werden. Das Zürcher Obergericht hat in einem Betrugsfall das Ersuchen des Geschädigten zu Unrecht abgelehnt, weil er vor erster Instanz den Antrag auf Zuweisung der Ersatzforderung ...
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