An Kesb bezahlte Unterhaltsbeiträge sind abzugsfähig

Im Rahmen seiner Scheidung verpflichtete sich ein Steuerpflich­tiger, seinen Kindern 1300 Franken monatlichen Unterhalt zu zahlen. Als die Mutter der beiden Kinder verstarb, ernannte die Kesb einen Vormund für die beiden nunmehr bei einer Pflegefamilie lebenden Kinder. Der Vater überwies fortan die Unterhaltsbeiträge an die Kesb. In der Veranlagung für die Steuern verweigerte das ...