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Plädoyer 2/11
04.04.2011
Letzte Aktualisierung:
04.10.2013
04.10.2013
Fast könnte man ihn übersehen, den Passus über die Veröffentlichung der Entscheide im Strafverfahren. Doch der Bundesrat liess in seiner Botschaft zur Strafprozessordnung (StPO) keinen Zweifel offen: Urteile und Entscheide, die im schriftlichen Verfahren ergehen, müssen öffentlich zugänglich sein. Für die Einsichtnahme ist kein Interessennachweis erforderlich.
Ein Horrorszenario, befand zunächst eine Minderheit des Ständerates in der De...
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