Das neue Scheidungsrecht hat den Kinderanwalt auch in der Schweiz eingeführt. Doch in den drei Jahren seit Inkrafttreten wurde das neue Institut kaum eingesetzt. Die Gründe: Die Gerichte kennen es zu wenig, scheuen die Arbeit und fürchten sich vor den Kosten.



Seit Januar 2000 ist das revidierte Scheidungsrecht in Kraft. Artikel 146 und 147 ZGB regeln die Kindesvertretung im Scheidungsverfahren. Kinder leiden sehr, wenn sich ihre Eltern um Sorge- und Besuchsrecht streiten...