Der Bundesrat hat die «Covid-19-Verordnung Justiz und Verfahrensrecht» bis Ende 2022 verlängert. Somit dürfen Verhandlungen, Einvernahmen von Zeugen und die Erstattung von Gutachten in Zivilverfahren weiterhin in Form einer Videokonferenz durchgeführt werden. Beide Parteien müssen aber damit einverstanden sein oder eine Partei oder ein Mitglied des Gerichts zu einer Corona-Risikogruppe gehören.

Aufgehoben wurde hingegen die Möglichkeit für Betreibungs- und Konkursämter, unter gewissen Umständen Mitteilungen, Verfügungen und Betreibungsurkunden ohne Empfangsbestätigung zuzustellen und bewegliche Gegenstände über private Internetplattformen zu versteigern (plä­doyer 6/2021).