Gemäss Bundesamt für Statistik befanden sich im Jahr 2023 insgesamt 1043 Personen im Massnahmenvollzug – knapp 70 Prozent davon aufgrund psychischer Stö­rungen. Die hohe Zahl hängt massgeblich mit einer längeren Aufenthaltsdauer zusammen. Seit der Einführung der stationären Behandlung gemäss Artikel 59 StGB (kleine Verwahrung) im Jahr 2007 stieg die Aufenthaltsdauer im Schnitt von 1200 auf 3000 Tage, also auf fast achteinhalb Jahre. Die offiziellen Zahlen des Bundesamts für Statistik erfassen die Situation allerdings nicht vollständig. 

Laut dem Berner Strafrechtsprofessor Jonas Weber berücksichtigt das Bundesamt nur Inhaftierte in Gefängnissen, nicht aber in Kliniken oder in privat geführten Heimen. Eine Erhebung des Schweizerischen Kompetenzzentrums für den Justizvollzug zeigt, dass das Bundesamt den Insassenbestand im Jahr 2022 um 48 Prozent zu tief ausgewiesen hatte. Weber geht davon aus, dass ­diese Abweichung bis heute besteht «oder sogar noch zugenommen hat».