Seit dem 13. September muss in der Schweiz beim Betreten von Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen und an Veranstaltungen ein Covid-Zertifikat vorgewiesen werden. Einlass gibt es nur für frisch Getestete, Genesene oder Geimpfte. Auch die Arbeitgeber dürfen laut Bundesrat das Zertifikat verlangen, wenn sie das mit Schutzmassnahmen begründen. Gegen diese neue Covid-Massnahme macht sich auch unter Juristen Widerstand bemerkbar. Eine Gruppe «Wir für Euch&ra...