Die Zürcher ­Anwältin Ursula Brunner ist am 17. Juli  nach kurzer schwerer Krankheit verstorben. Ihre berufliche Tätigkeit widmete sie hauptsächlich umweltrechtlichen ­Fragestellungen. So wirkte sie zwischen 1985 und 2003 massgeblich am Kommentar zum Umweltschutzgesetz und damit an der Gestaltung des damals jungen Rechtsgebiets mit. ­Weiter verfasste sie vielfältige Beiträge in Fachzeitschriften zu umweltrechtlichen Themen.
Für ihre Leistungen als «Pionierin des Umweltrechts» wurde ihr 2008 von der Universität Zürich die Ehrendoktorinnenwürde verliehen. Zwischen 1998 und 2004 amtete Ursula Brunner als Ersatzrichterin des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich.

Als Rechtsanwältin war Brunner häufig gutachterlich und ­beratend ­tätig. Zudem begleitete sie als ­Expertin verschiedene Rechtsetzungsprojekte und nahm Einsitz in der Eid­genössischen Kommission für Lufthygiene sowie in der Beratenden Kommission der Eidgenössischen Anstalt für Wasserversorgung, Abwasser­reinigung und Gewässerschutz. Daneben wirkte sie im Vorstand der Vereinigung für Umweltrecht sowie lange Jahre in der Redaktions­kommission der Fachzeitschrift ­«Umweltrecht in der Praxis» mit. Auch ihre forensische ­Tätigkeit konzentrierte sich auf umweltrechtliche Themen. «Mit ihrem Tod hat das schweizerische Umweltrecht seine Seele verloren», schrieb der Zürcher Professor Alain Griffel im Nach- ruf vom 24. Juli im «Tages-­Anzeiger».