Ja, falls sich eine Initiative deswegen als undurchführbar erweist. Allerdings ist fraglich, ob der Begriff des «zwingenden Völkerrechts» unserer Bundesverfassung (BV) nicht weiter zu fassen ist als jener des Völkerrechts.



Eine Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung ist nach Artikel 139 Absatz 3 BV ungültig, wenn sie «zwingende Bestimmungen des Völkerrechts» verletzt. Dies sei bei der Volksinitiative der SVP &laq...