Die Glarner Landsgemeinde änderte die Verfassung und das Gerichts­organisationsgesetz. Das Kantonsgericht und das Obergericht erhalten ein Vizepräsidium. Die Präsidenten und Vizeprä­sidenten der Gerichte müssen zudem neu ein juristisches Studium abgeschlossen ­haben. Gemäss dem Kantonsgerichtspräsidenten Daniel Anrig soll dies sicherstellen, dass keine Kammer mehr von ­einem Milizrichter präsidiert wird. Das Bundesparlament muss die Verfassungsrevision noch genehmigen.

Die Änderungen treten auf den 1. Juli in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt wählte die Lands­gemeinde vom 1. Mai zudem beim Kantons- und Obergericht je eine Vizepräsidentin im Teilzeitpensum zur Verstärkung des Teams.