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Plädoyer 03/2022
23.05.2022
Letzte Aktualisierung:
12.10.2022
12.10.2022
Die Glarner Landsgemeinde änderte die Verfassung und das Gerichtsorganisationsgesetz. Das Kantonsgericht und das Obergericht erhalten ein Vizepräsidium. Die Präsidenten und Vizepräsidenten der Gerichte müssen zudem neu ein juristisches Studium abgeschlossen haben. Gemäss dem Kantonsgerichtspräsidenten Daniel Anrig soll dies sicherstellen, dass keine Kammer mehr von einem Milizrichter präsidiert wird. Das Bundesparlament muss die Verfassungsrevision noch genehmigen.
Die Änderungen treten auf den 1. Juli in Kraft. Auf diesen Zeitpunkt wählte die Landsgemeinde vom 1. Mai zudem beim Kantons- und Obergericht je eine Vizepräsidentin im Teilzeitpensum zur Verstärkung des Teams.
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