Die Leiterin der Fachstelle Gleichberechtigungsfragen des Kantons Zürichs zieht nach fünf Jahren Gleichstellungsgesetz Bilanz. Fazit: Die ersten Schritte in Sachen Gleichstellung von Frau und Mann im Erwerbsleben sind gemacht. Mehr aber nicht.



Die Erwartungen an das Gleichstellungsgesetz (GlG) waren immens. Völlig neu waren für privatrechtliche Arbeitsverhältnisse die Tatbestände Diskriminierung bei der Anstellung, bei der Beförderung oder bei der Kündigung. Die Öff...