Die Universität Genf hat im Auftrag des Gleichstellungsbüros die Rechtsprechung des Bundesgerichts zum Gleichstellungsgesetz analysiert. Laut der Studie hiess das Bundesgericht in den Jahren 2004 bis 2019 in 81 Urteilen 33 Prozent der Beschwerden gut: 27 Prozent im Sinn der Angestellten, 34 Prozent zugunsten der Arbeit­geber. Die Art der eingeklagten Diskriminierung hat wesentlichen Einfluss auf das Prozessergebnis. Am erfolgreichsten waren Klagen wegen ungleicher Entlöhnung, Rache­kündigungen und Anstellungsdiskriminierung. In Verfahren wegen sexueller Belästigung obsiegten die Angestellten in 29 Prozent der Fälle. Das Bundesgericht vertrat oft die Ansicht, das geltend gemachte Verhalten sei objektiv nicht belästigend. Noch weniger Erfolg hatten Klagen, wenn jemand bei einer Beförderung übergangen wurde.