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Bisher zahlten im Kanton Zürich die amtlichen Verteidiger die von ihnen beigezogenen Dolmetscher. Später konnten sie die Kosten vom Gericht zurückfordern. Bei einer Verurteilung verpflichtetet das Gericht die Beschuldigten in der Regel, die Verfahrens- inklusive Dolmetscherkosten zu übernehmen. Dieses Vorgehen widerspricht der Bundesgerichtspraxis und der Menschenrechtskonvention. Beide garantieren einen kostenlosen Dolmetscher.
Nun ändert die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft ihre Praxis. Seit Anfang 2019 gilt: Die amtlichen Verteidiger müssen die Honorarrechnung der Dolmetscher nur noch prüfen. Dann veranlasst die Staatsanwaltschaft die Bezahlung durch die Staatskasse.
Andere Kantone haben noch Nachholbedarf: Im Aargau und in St. Gallen wird die bisherige Zürcher Methode praktiziert. «Wir werden die neue Zürcher Praxis diskutieren und unsere heutige Praxis allenfalls überdenken», sagt die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft zu plädoyer. Auch die Berner Staatsanwaltschaft verspricht, ihre Praxis zu prüfen.
In Luzern und Basel werden Dolmetscherkosten bereits vom Staat übernommen.
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