Wem dienen die Standesregeln? Das fragte im Dezember 1981 «Volk + Recht» auf ihrer Titelseite. Das Vorläufer­magazin von plädoyer stellte diese Grundsatzfrage ab der Seite 6 in folgenden Kontext: Dienen die anwaltlichen Berufsregeln dem Publikumsschutz? Dienen sie also den Interessen der Klienten? Oder aber: Sichern sie ein möglichst ungestörtes Vorgehen der Strafjustiz ab? Und bezieht sich die Justiz bei der Auslegung der vagen berufsrechtlichen...