Steht bei einem Jus-Studenten ein Austausch­semester an, ist die Destination nicht selten das ausschlaggebende Kriterium. Dabei stehen ihm zwei Möglichkeiten offen: Entweder er macht von einem Partnerabkommen seiner Universität Gebrauch, oder er organisiert seinen Aufenthalt am Ort seiner Wahl selbst und nimmt einen grösseren administrativen Aufwand in Kauf. Bei einem Partnerabkommen vereinbaren die beteiligten Institute eine bestimmte Anzahl Studienplätze, die von Stu...