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Plädoyer 2/08
03.04.2008
Die Höhe der Genugtuung hingegen legt das Gericht nach eigenem Ermessen fest. Resultat:Die Bandbreite ist sehr gross. So erhielt ein bisher unbescholtener Familienvater, der während 37 Tagen wegen schwerwiegender Vorwürfe in Untersuchungshaft sass, deswegen seine Arbeitsstelle verlor und dessen Ruf besonders stark beeinträchtigt worden war, zuerst eine Genugtuung von 10000 Franken. Das Bundesgericht erhöhte diesen Betrag später auf 30000 Franken (Urteil 1C.1/1998 vo...
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