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- Nachbarländer sind grosszügiger
Plädoyer 04/2023
10.07.2023
Wer sich keinen Zivilprozess leisten kann, hat unter Umständen Anspruch auf die unentgeltliche Rechtspflege (URP). Das heisst: Die Gerichtskosten und die Kosten für den Anwalt übernimmt der Staat – allerdings nur vorläufig.
Artikel 123 der Zivilprozessordnung (ZPO) hält fest: «Eine Partei, der die unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde, ist zur Nachzahlung verpflichtet, sobald sie dazu in der Lage ist.» Eine höchst unklare Form...
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