Streikposten: Blockade war keine Nötigung

Bei rechtmässigen Streikaktionen darf der Staat die Beteiligten nicht strafrechtlich belangen. Mehrere Gewerkschaftsvertreter wurden deshalb vom Nötigungsvorwurf freigesprochen.



Sachverhalt:


Die Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) organisierte vom 4. bis 6. Mai 2000 eine Streikaktion gegen die niederen Löhne bei der Fa. Aare Wäscherei AG in Rheinfelden. Dabei hinderten die Demonstranten rund 95 Personen, die trotz Streik arb...