Streikposten: Blockade war keine Nötigung

Bei einem rechtmässigen Streik darf der Staat die Beteiligten nicht strafrechtlich belangen. Gewerkschaftsvertreter wurden deshalb vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen.



Sachverhalt:


Die Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) organisierte vom 4. bis 6. Mai 2000 eine Streikaktion gegen die niederen Löhne bei der Aare Wäscherei AG in Rheinfelden. Dabei hinderten die Demonstranten rund 95 Personen, die trotz Streik arbeiten wollt...