Das deutsche Bundesverfassungsgericht fällte am 19. Mai 2020 ein wegweisendes Urteil zur Abhörpraxis des Bundesnachrichtendienstes (BND). Es entschied, der BND sei bei der Überwachung der Telekommunikation von Ausländern im Ausland an die Grundrechte des deutschen Grundgesetzes gebunden. Dagegen verstösst der deutsche Geheimdienst, insbesondere gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip und das Prinzip der richterlichen Genehmigung (Urteil 1 BVR 2835/17). Das Parlament hat nun bis Ende 2021 Zeit, um das BND-Gesetz verfassungskonform zu revidieren.

Auch in der Schweiz besteht Klärungsbedarf: Die «Digitale Gesellschaft» hat 2019 gegen die Kabelaufklärung (Internetspionage) des Schweizer Nachrichtendienstes beim Bundesgericht Beschwerde erhoben. Mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz (NDG) kontrolliert der Geheimdienst den Datenverkehr zwischen der Schweiz und dem Rest der Welt umfassend und durchsucht ihn nach Stichwörtern.