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Plädoyer 2/02
12.04.2002
Letzte Aktualisierung:
19.11.2023
19.11.2023
Wenn das Medienhaus Ringier in eine Schokoladenhasenproduktionsfirma investiert – entschuldigen Sie das Beispiel, aber man weiss ja heute nie –, dann muss Ringier diese Beteiligung im Impressum des «Blick», des «SonntagsBlick», des «Cash», der «Glückspost» und des «Betty Bossi» bekannt geben. Es muss dort also stehen: «Namhafte Beteiligungen: Schokoladenhasenproduktionsfirma.» Sonst gibt’s eine Busse von bis zu 40’000 Franken. Das bestimmt seit 1998 Absatz 2 von Arti...
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