«Mit der Einführung der neuen StPO haben sich die Rechtsmittel eher verbessert, da sie in der ganzen Schweiz vereinheitlicht wurden. Für einen Anwalt ist es einfacher geworden, ausserkantonal zu prozessieren.
Marion Jakob, Rechtsanwältin und Mediatorin, Solothurn
«Positiv ist die Vereinfachung der Rechtsmittel in Berufung und Beschwerde. Eine Verschlechterung sehe ich dagegen in der erweiterten Strafbefehls- und damit Richterkompetenz der Staatsanwälte. Ein Laie ist sich kaum bewusst, was es heisst, wenn er auf eine Einsprache verzichtet.»
Barbara Fink Winzap, Rechtsanwältin, Zürich
«Positiv scheint mir, dass die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit der Haftbeschwerde ans Bundesbericht hat. Dagegen sind die Verfahrens- und Entschädigungsfolgen in der neuen StPO ungenügend oder zu kompliziert geregelt.»
Beat Schnell, Leitender Staatsanwalt Wirtschaftsdelikte Kanton Bern, Bern
«Die Vereinheitlichung der Rechtsmittel ist ein grosser Gewinn. Hingegen erscheint mir der Verzicht auf einen Schriftenwechsel bei der Berufung als Nachteil. Er würde eine gründlichere Vorbereitung und fundiertere Entscheide ermöglichen.»
Gabriella Matefi, Statthalterin am Appellationsgericht Basel-Stadt
«Mit der Vereinheitlichung des Strafprozessrechts wurde das Rechtsmittelsystem klarer. Im Kanton Zürich hat insbesondere die Abschaffung der kantonalen Nichtigkeitsbeschwerde eine Vereinfachung bewirkt.»
Patrick Iliev, Rechtsanwalt, Zürich
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