Der Bundesrat will in den Gefängnissen eine «sozial verträglichere Durchmischung der Gefangenenpopulation». Deshalb möchte er das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen des Europarates über die Überstellung verurteilter Personen ratifizieren.



Damit wäre es in Zukunft möglich, dass in der Schweiz verurteilte ausländische Straftäter auch gegen ihren Willen ihre Strafe im Heimatland verbüssen müssten. Bislang war dies nur mit Zustimmung der Delinquenten möglich.



Beste...