Pflegeaufwand der Angehörigen zu entschädigen

Der Haftpflichtige muss den Pflegeaufwand, der von Angehörigen geleistet wird, gleich entschädigen, wie wenn eine Fremdhilfe angestellt würde.



Sachverhalt:


Eine junge Frau erlitt bei einem Verkehrsunfall eine schwere Hirnverletzung und wird seither von ihrer Mutter zu Hause gepflegt (vgl. plädoyer 6/01, wo das vorinstanzliche Urteil ab Seite 66 publiziert wurde).



Die Winterthur als Haftpflichtversicherin erhob Be...