Inhalt
Plädoyer 5/02
11.10.2002
Pflegeaufwand der Angehörigen zu entschädigen
Der Haftpflichtige muss den Pflegeaufwand, der von Angehörigen geleistet wird, gleich entschädigen, wie wenn eine Fremdhilfe angestellt würde.
Sachverhalt:
Eine junge Frau erlitt bei einem Verkehrsunfall eine schwere Hirnverletzung und wird seither von ihrer Mutter zu Hause gepflegt (vgl. plädoyer 6/01, wo das vorinstanzliche Urteil ab Seite 66 publiziert wurde).
Die Winterthur als Haftpflichtversicherin erhob Be...
Kostenpflichtiger Artikel
Melden Sie sich bitte an oder wählen Sie eines unserer Print- oder Online-Abos mit kostenloser Rechtsberatung und vielen weiteren Vorteilen.
Abo